Da es sich hier um eine Website für ausschließlich persönliche Zwecke handelt, ist kein Impressum notwendig.
Wer muss ein Impressum angeben?
Wen die Impressumspflicht trifft, regelt vor allem § 5 des Digitale-Dienste-Gesetzes (DDG). Das DDG hat am 14. Mai 2024 das Telemediengesetz (TMG) abgelöst; die Impressumspflicht stand vorher inhaltlich gleich in § 5 TMG.
Grundsätzlich gilt die Pflicht für Anbieter geschäftsmäßiger, in der Regel gegen Entgelt angebotener digitaler Dienste, also wenn die Website geschäftlichen Zwecken dient. Ausschließlich privat genutzte Seiten fallen damit nicht unter die Impressumspflicht. Auch § 18 Abs. 1 des Medienstaatsvertrags (MStV) nimmt Angebote aus, die ausschließlich persönlichen oder familiären Zwecken
dienen.
Diese Website
AIcade ist ein privates Projekt mit kleinen Spielen rund um Anna-Lena und Devon. Die Seite verfolgt keine geschäftlichen Zwecke, zeigt keine Werbung und verkauft nichts.
- § 5 Digitale-Dienste-Gesetz (DDG), in Kraft seit 14. Mai 2024
- § 18 Abs. 1 Medienstaatsvertrag (MStV)